Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke
i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe gemäß § 52, Absatz 2,
Nummer 4 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Durchführung
von Ferien- und Freizeitprogrammen in Form von Zirkusprojekten für Kinder und Jugendliche
verwirklicht.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
Anmerkung: bei Interesse schicken wir Ihnen die gesamte Satzung gerne per Email zu.