Manege frei!

Den Verein fördern

„Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen.“

Mitgliedsantrag

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Zur Mitgliedschaft

Auszug aus der Satzung:

(Die vollständige Satzung erhalten Sie gerne auf Anfrage)

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den Aufnahmevertrag entscheidet abschließend der Vorstand.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

- mit dem Tod des Mitglieds
- durch einen freiwilligen Austritt
- durch Streichung von der Mitgliederliste
- durch Ausschluss aus dem Verein

Sie erhalten, nach unserer Bearbeitung, eine separate E-Mail als Bestätigung und mit Angaben zur Zahlweise.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

Die Daten werden nur im Rahmen des Mitmach-Zirkus-Burscheid verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten gelöscht.


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